1 Birke (unterliegt nicht dem Baumschutz i. Bremen, kann ab dem 01.10.2011 gefällt werden)ca. 14 m hoch bei einem Stammumfang von ca. 180 cm, ist bodennah zu entfernen. Stämme und Geäst sind vollständig zu entsorgen. Stumpf und Wurzeln sollen im Boden verbleiben. Aufgrund der nähe zu anderen Gebäude, sollten die Arbeiten in "Klettertechnik" ausgeführt werden, evt. kann man die Arbeiten auch über einen Hubwagen ausführen. Der Weg zum Parkplatz (Ladestelle) beträgt ca. 15 m.
Zum Abschluß der Maßnahme ist der Arbeitsbereich hinsichtlich Sauberkeit/Schäden in den zu Beginn vorgefundenen Zustand zurück zu versetzen.
Der Auftrag soll möglichst 2011 erledigt werden.
Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften verantwortlich und sorgt für die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen. Eine bestehende Versicherung für etwaige Personen-/Sachschäden, die beim Fällen oder Abtransport entstehen könnten, ist unabdingbare Vertragsvoraussetzung und muss vorher nachgewiesen werden.
Erforderliche Werkzeuge, Arbeitsgeräte und Materialien werden vom Auftragnehmer gestellt.
Ein 230 Volt Stromanschluß ist vorhanden und kann vom Auftraggeber gestellt werden.
Der Festpreis enthält alle Material-, Lohn- und Fahrtkosten, Entsorgungskosten, Mehrwertsteuer sowie evtl. sonstige Nebenkosten.
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