Auf unserem Grundstück muß ein Nußbaum gefällt bzw. von oben abgetragen werden, da er zu dicht am Haus steht (siehe Foto). Die nötige Genehmigung ist in den nächsten Tagen zu erwarten, telefonisch wurde vom Amt bereits zugesagt!
Werkzeug, Material und Versicherung wären vom Anbieter zu stellen.
Die Wurzel plus 1 m Stamm (ab da gabelt sich der Baum), verbleibt im Boden.
Grünschnitt und Äste bis 10 cm Durchmesser sind zu entsorgen. Das restliche Holz verbleibt als Kaminholz auf dem Grundstück und ist in etwa 1 m große Stücke zu teilen.
Die lichte Breite der Grundstückeinfahrt beträgt 2,50 m! Es kann bis zum Baum rangefahren werden.
Die ganze Aktion sollte bis zum 20. Dezember 2011 erledigt sein.
Archiv für Garten, Landschaftsarbeiten