es sind 2 Bäume auf einem privaten Grundstück zu entfernen, siehe Fotos. Standort ist auf einem Kindergartengrundstück. Nach Absprache kann dieses befahren und gearbeitet werden.
Umfang je ca. 2,3m. Baum 1 steht nahe dem Haus und wächst auch über das Haus, Baum 2 steht nahe Bürgersteig/Straße.
Beide Bäume stehen auf naturbelassenem Boden, kein Rasen, Pflaster, o. Ä.
Fällgenehmigung liegt vor
Nach Terminabsprache sind beide Bäume zu entfernen. Das Holz kann entweder komplett liegen gelassen oder auch komplett abzutransportieren und zu entsorgt werden. Ausnahme Hackschnitzel, diese können auf einem Haufen liegen bleiben.
Es ist darauf zu achten, dass bei Fällung der Tannen keine Gegenstände, Bauten, Zaun, Garten, andere Bäume, Pflaster, ect. beschädigt werden. Im Falle einer Beschädigung haftet der Auftragnehmer. Die Arbeiten sind fachgerecht
auszuführen. Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften selbst verantwortlich und sorgt für die ggf. erforderlichen Sicherungsmaßnahmen. Eine bestehende Versicherung des Auftragsnehmers für etwaige Personen-
und/oder Sachschäden, die beim Fällen / Abtransport usw. des Baumes entstehen könnten, ist Vertragsvoraussetzung.
Beim Auftragnehmer liegen Werkzeug-, Materialstellung, ggf. notwendige Genehmigungen, Sperrungen, ect. inklusive der Verantwortung.
Wurzeln müssen -5cm unter Geländeniveau an diesen beiden Stelle hinterlassen werden.
Spuren im/am Gelände, ect., müssen wieder eingeebnet und gerichtet werden.
Eine Ortsbesichtigung ist (nach Absprache) jederzeit möglich.
Barzahlung bei Fertigstellung. Im Angebots- bzw. Auktionspreis sind alle Material- Lohn- und Fahrtkosten, Mehrwertsteuer sowie evtl. sonstige Nebenkosten enthalten. Der vereinbarte Preis gilt als Festpreis. Nachforderungen werden nicht
anerkannt. Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Beschädigungen, die er verursacht hat.
Archiv für Garten, Landschaftsarbeiten