Übersetzung einer Geburtsurkunde und eines Ehefähigkeitszeugnisses mit jeweiliger Apostille (Apostille: Eine Bestätigung der Echtheit einer Urkunde durch eine Behörde) aus dem Englischen ins Deutsche. Es muss sich um einen zugelassenen, vereidigten/beeidigten Dolmetscher/Übersetzer handeln. Alle vier Dokumente mit den entsprechenden vier Übersetzungen müssen beglaubigt werden.
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