Der Auftraggeber hat sich die Ausschreibung zuletzt am 31.07.2012 angesehen.
Es gelten die AGB, die ich akzeptiere.
Eine ca. 80 m² Wohnung soll nach dem Auszug gestrichen werden. Es handelt sich um eine offene DG-Atelier-Wohnung mit 2 Zimmern (1 großer offener Raum inkl. Küche und 1 Schlafzimmer) und Bad (nur Decke).
Alle Wände und Decken sollen weiß gestrichen werden.
Die Wohnung hat Schrägen und ist an einer Wand bis in die Dachspitze ausgebaut (Höhe ca. 4,50m).
Die Räume sind bis auf die Einbauküche leer und wie folgt zu behandeln:
- fachgerecht deckend weiß streichen.
- Bohr- und Dübellöcher in den Wänden und Decken bitte fachgerecht schließen.
- Boden, Bodenleisten, Fenster- und Türrahmen, Lampen, Schalter, Heizkörper, Türen, Holzbalken, Einbauküchenmöbel,Steckdosen etc. geeignet abdecken bzw. -kleben oder abmontieren.
- Farbflecken und Abdeckmaterial nach dem Streichen entfernen und abmontierte Teile wieder anbringen;
- angefallener Müll (inkl. Klebereste) muss nach dem Streichen komplett entsorgt werden.
Sämtliche Werkzeuge und erforderlichen Materialien, Malerwerkzeug, Abdeckplanen, Pinsel etc.) werden vom Auftragnehmer gestellt. Im Auktionsendpreis sind alle Material- Lohn- und Fahrtkosten, Mehrwertsteuer sowie evtl. sonstige Nebenkosten enthalten.
Die Arbeiten sind fachgerecht auszuführen. Der Auftragnehmer haftet auch für Beschädigungen der Wohnung, die er verursacht hat.
Der vereinbarte Preis gilt als Festpreis inkl. Mehrwertsteuer. Sollten Mängel an den Malerarbeiten (unsauberes Arbeiten, Flecken) festgestellt werden, müssen diese ohne weitere Berechnung umgehend nachbearbeitet werden. Bezahlung erfolgt nach Abnahme und nur gegen Rechnung.
In der Rechnung soll Material und Arbeitsleistung getrennt ausgewiesen werden.
Eine vorherige Besichtigung der Wohnung ist erwünscht!
Nachforderungen werden nicht anerkannt.
Ich stehe gerne per Email für Fragen zu Verfügung.
Ausführungstermin ist zwichen 24. und 30. August.
Ich freue mich auf ihr Angebot.
Fairer Wettbewerb im Handwerk:
Die Teilnahme an Handwerksausschreibungen ist nur noch möglich, wenn Gewerbe-/Handwerkskarte der HWK bzw. Eintragung in die Handwerksrolle bei MyHammer nachgewiesen wurden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Hilfe.
* kürzeste Entfernung (Luftlinie)
Adressangaben des Anbieters
sind in Prüfung.