Der Auftraggeber hat sich die Ausschreibung zuletzt am 15.05.2011 angesehen.
Es gelten die AGB, die ich akzeptiere.
Zu streichen ist der untere Bereich einer zweistöckigen Maisonette-Wohnung (Deckenhöhe 2,50m). Diese ist derzeit weiß gestrichen und soll vor einem Einzug weiß übergestrichen werden.
Zu streichen sind die Wände (nicht die Decke) in folgenden Zimmer der Wohnung (ca. 95 qm zu streichende Fläche):
- Wohnzimmer/Küche
- Flur
- Schlafzimmer
Die Wohnung wird bei der Ausführung leer sein. Bohr- und Nagellöcher müssen vom Auftragnehmer beseitigt werden.
Die Arbeiten sind fachgerecht auszuführen.
Der Boden, Bodenleisten, Steckdosen, Fenster, Türen, Heizkörper, Lichtschalter sollen fachgerecht abgedeckt werden. Das Abdeckmaterial soll nach dem Streichen entfernt werden, ggf. sind Farbflecken und Verunreinigungen zu entfernen. Die Abfälle entsorgt der Auftragnehmer.
Die Farbe ist vom Auftragnehmer zu stellen und muss von guter Qualität sein (deckend, nicht abblättern etc.).
Sämtliche Werkzeuge und Utensilien (Farbe, Malerwerkzeug, Abdeckplanen, etc.) werden vom Auftragnehmer gestellt und sind im Preis enthalten, ebenso alle Lohn- und Fahrtkosten und evtl. sonstige Nebenkosten.
Der vereinbarte Preis gilt als Festpreis inkl. Mehrwertsteuer. Sollten Mängel an den Malerarbeiten festgestellt werden, müssen diese vom Auftragnehmer ohne weitere Berechnung nachgebessert werden.
Die Wohnung ist ab dem 25.5. leer und die Arbeiten müssen spätestens bis zum 29.5. beendet sein.
Wir freuen uns auf Ihre Angebote ...
Fairer Wettbewerb im Handwerk:
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