Auf einem rückwärtigen Baugrundstück sollen 28 Fichten (durchschn. ca. 15m) gefällt werden und die Wurzeln insoweit entfernt werden, dass eine plane Fläche entstehen kann. Die Zufahrt mit LKW ist möglich. Das Grundstück bietet eigentlich ausreichend Größe, die Bäume in einem Stück umzulegen. Der AN kann das Holz mit übernehmen. Genehmigung durch das Bauamt für das Fällen der Bäume wird vom AG besorgt.
Alternativ kann ein Angebot nur für das Fällen der Bäume abgegeben werden, falls sich herausstellt, das die Wurzeln im Zuge der Bauarbeiten entfernt werden könnnen. Auch hier wäre zu bemessen, dass der AN das Holz behalten kann.
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