Aufgrund eines Mieterwechsels möchten wir unsere 3-Zimmer-Wohnung (EG in Zweifamilienhaus, Nichtraucher) mit 68 qm Wohnfläche deckend weiß streichen lassen.
Zu streichen sind die Wände (ca. 2,20 hoch) und Decken in der kompletten Wohnung:
- 1x Küche (eine Wand zum Großteil durch Einbauküche verdeckt bzw. deckenhoch gefliest)
- 1x Bad (deckenhoch gefliest)
- 1x Flur
- 1x Wohnzimmer
- 1x Schlafzimmer
- 1x Arbeitszimmer
Die zu streichenden Wände sind tapeziert und wurden zuletzt vor ca. 7 Jahren gestrichen (keine "bunten" Flächen).
Die Wohnung wird bei der Ausführung leer sein (mit Ausnahme der Einbauküche).
Die Arbeiten sind fachgerecht auszuführen: Die Böden, Bodenleisten, Fenster, Türen, Lichtschalter, Steckdosen und Heizkörper (= Nachtspeicheröfen) etc. müssen abgedeckt werden. Das Abdeckmaterial muss nach dem Streichen entfernt werden. Ggf. sind Farbflecken und Verunreinigungen zu entfernen sowie die Abfälle zu entsorgen.
Werkzeug, Farbe und Utensilien (z. B. Abdeckplanen) werden vom Auftragnehmer gestellt und sind im Preis enthalten, ebenso alle Lohn- und Fahrtkosten sowie sonstige Nebenkosten. Die Farbe muss von geeigneter Qualität sein (deckend, nicht abblätternd etc.).
Der vereinbarte Preis gilt als Festpreis inkl. Mehrwertsteuer. Sollten Mängel an den Malerarbeiten festgestellt werden, müssen diese ohne weitere Berechnung nachgebessert werden.
Die Wohnung ist voraussichtlich ab dem 24. August 2011 leer und die Arbeiten müssen spätestens bis zum 31. August 2011 durchgeführt sein.
Archiv für Maler, Lackierer