Der Auftraggeber hat sich die Ausschreibung zuletzt am 24.07.2012 angesehen.
Es gelten die AGB, die ich akzeptiere.
Unsere 3-Zimmer-Wohnung, aus der wir bereits ausgezogen sind, und die komplett leer ist (auch keine Küche), möchten wir gerne streichen lassen (Wände+Decken).
Die Wohnung ist zuletzt vor ca. 4 Jahren in weiss gestrichen worden.
Es handelt sich um eine Altbau-Wohnung mit durchschnittlich ca. 3,5 Meter Deckenhöhe.
Die Zimmer sind im einzelnen:
- Büro mit 2 Fenstern
- Wohnzimmer, 1 Fenster, 1 Erker
- Schlafzimmer, 1 Fenster
- Küche, teilweise gefliest, mit Ausgang zum Balkon
- Bad, teilweise gefliest, kleines Fenster
- Flur mit abgehängter Decke, Höhe grösstenteils <2,5m sowie im kleinen Eingangsbereich >3m
Alle Dübellöcher werden von mir im Vorfeld mit Moltofill gefüllt.
Da ich selbst erst gerade gestrichen habe, habe ich noch einiges an Alpina-Innenfarbe übrig, so dass die Farbe komplett gestellt wird. Der Rest des Materials wie Rollen, Verlängerungen, Pinsel, Eimer, Abklebematerial, Malerfolie etc. und auch eine entsprechend hohe Leiter muss vom Auftragnehmer gestellt werden.
Die Arbeiten müssen verbindlich am Samstag, d. 30.10.2010 erfolgen und auch abgeschlossen werden, da die Wohnungsübergabe an den Nachmieter für Sonntag, 31.10.2010, 11:00 Uhr angesetzt ist.
Der Auftragnehmer muß die Wohnung abkleben, fachmännisch streichen und sauber übergeben, da die Wohnung bereits zuvor grundgereinigt wird.
Darunter fällt insbesondere, dass der Wohnungseigentümer die Wohnung anstandslos übernimmt.
Der Preis ist ein Festpreis inkl. Steuer, Anfahrt, etc. Die Rechnung wird gegen Quittung nach Auftragsdurchführung beglichen.
Vor Auftragsvergabe kann auf Wunsch die Wohnung nach Absprache besichtigt werden.
Wer stellt Material?: Auftragnehmer
Fairer Wettbewerb im Handwerk:
Die Teilnahme an Handwerksausschreibungen ist nur noch möglich, wenn Gewerbe-/Handwerkskarte der HWK bzw. Eintragung in die Handwerksrolle bei MyHammer nachgewiesen wurden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Hilfe.
* kürzeste Entfernung (Luftlinie)
Adressangaben des Anbieters
sind in Prüfung.
Hier eingestellte Informationen sind verbindlicher Bestandteil des Auftrages.
Nachricht vom Auftraggeber vom 25.10.2010 um 23:03 Uhr
Noch einige Bemerkungen dazu, warum das Ganze am Samstag passieren soll:
Wir wohnen mittlerweile nicht mehr in Hannover und können berufsbedingt erst am Freitag nachmittag (aus Hessen) losfahren, so dass wir wahrscheinlich Freitag Abend in Hannover ankommen werden. Abends können wir dann noch die nötige Grundreinigung vornehmen sowie die Löcher stopfen, die nötige Farbe werden wir dann Samstag morgen besorgen, so dass es dann spätestens 10:00 Uhr losgehen kann.
Für interessierte Auftragnehmer, die schon früher durchstarten können/möchten, wäre folgendes zu beachten:
1.
Wir sind evtl. noch nicht da, d.h. der Schlüssel müsste bei einer Nachbarin abgeholt werden.
2.
Die Wohnung ist ziemlich schmutzig, da würde ich lieber gerne vorher nochmal durchgehen und saubermachen. Wer vor unserer Ankunft loslegen möchte, verpflichtet sich, vor der Maleraktion eine Grundreinigung durchzuführen. Ich möchte auf alle Fälle dem Vermieter eine saubere Wohnung präsentieren können, die Übergabe soll einfach glatt laufen.
3.
Es ist noch keine Farbe da, diese müsste dann selbst gekauft werden. Dabei möchte ich meine bestehende Farbe mit aufbrauchen, das sind knapp 2 Eimer, also unter 20 Liter (diese kommt erst Freitag Abend in Hannover an). Ich rechne mit einem Bedarf von ca. 5-6 Eimern, daher sind noch ca. 4 Eimer nötig.
4.
Da die Löcher auch noch nicht gestopft sind, müsste der Auftragnehmer im Falle einer vorzeitigen Maleraktion dies übernehmen.
5.
Zusätzliche entstandene Materialkosten (wie z.B. Moltofill) müssten auf einer separaten Rechnung bzw. separat von den Arbeitskosten ausgewiesen werden.
Bei einer vorzeitigen Streichaktion wird es also etwas komplizierter. Wen das alles nicht abschreckt und trotzdem früher streichen möchte, kann sich ja nochmal melden.
Viele Grüsse