Zu Tapezieren und streichen ist eine 3 ZKB.-Wohnung (nur Wände) mit 78 qm Wohnfläche (Deckenhöhe ca. 3,30).
Grund: Neubezug
Die alten Tapeten wurden entfernt, die Wände wurden frisch verputzt. Insgesamt handelt es sich um 256 qm.
Folgende Räume sind zu tapezieren und abschließend zu streichen:
- Küche (ca. 8,33 qm)
- Flur (ca. 7,13 qm): weiß
- Essdiele (ca. 8,27 qm) großes Fenster
- Wohnzimmer (ca. 19 qm): großes Fenster und Balkoontür
- Schlafzimmer (ca. 21,33 qm): großes Fenster
Die Wohnung wird leer sein. Es wird erwartet, dass alle Wände tapeziert und gestrichen werden.
Keine Ausbesserungen an den Wänden wie z.B. Auffüllen von Bohrlöchern etc.
Die Böden (Parkett), Steckdosen, Bodenleisten, Fenster, Türen, Heizkörper, Lichtschalter sollen fachgerecht abgedeckt werden.
Das Abdeckmaterial soll nach dem Streichen entfernt werden, ggf. sind Farbflecken und Verunreinigungen zu entfernen sowie die Abfälle zu entsorgen.
Die (weiße) Farbe und Tapeten (Vliestapeten) und Tapetenkleister werden vom Auftraggeber gestellt.
Sämtliche Werkzeuge und Utensilien (Malerwerkzeug, Abdeckplanen, etc.) werden vom Auftragnehmer gestellt und sind im Preis enthalten, ebenso alle Lohn- und Fahrtkosten und evtl. sonstige Nebenkosten.
Der vereinbarte Preis gilt als Festpreis inkl. MWSt und wird bei fachgerechter Fertigstellung per Überweisung bezahlt.
Der Auftragnehmer haftet für evtl. Mängel der Malerarbeiten (unsauberes Arbeiten, Flecken usw.), die vom Auftraggeber nach Fertigstellung der Arbeiten festgestellt werden sollten. Sollten Mängel an der Malerarbeit festgestellt werden, müssen diese ohne weitere Berechnung umgehend nachgebessert werden. Die Arbeiten sind fachgerecht auszuführen.
Der Auftrag ist zusammenhängend zu erledigen und muss im Zeitraum 2. April bis 7 April 2011 erfolgen.
Archiv für Maler, Lackierer