Eine ca. 4-5 Meter hohe Kirsche mit ca. 3-4 Hauptästen müsste gefällt werden. Die Hauptäste und das Stammholz müsste in ca. 30 cm lange Stücke zersägt werden. Kirsche steht direkt an asphaltierter Privatstrasse.
Äste können frei fallen. Der Reststammm kann aber einer Höhe von ca. 3,5 Meter auch frei fallen.
Da der Baum tot ist, muss kein grünzeug entsorgt werden bzw. das kronenholz kann vorort bleiben.
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