Der Auftraggeber hat sich die Ausschreibung zuletzt am 04.06.2012 angesehen.
Es gelten die AGB, die ich akzeptiere.
In der Wohnung sollen nach bereits erfolgtem Auszug alle Wände und Decken deckend weiß gestrichen werden.
Zudem müssen diverse Dübel entfernt und Bohrlöcher in den Wänden und Fliesen geschlossen werden.
Es handelt sich um eine 4 Zimmer Neubauwohnung mit ca. 88 m² Wohnfläche im 2. OG.
Die Wände sind mit Rauhfaser tapeziert. Alle Wände sind weiß.
Die Wohnung ist bereits komplett leer bis auf eine vorhandene Einbauküche und einen Spiegelschrank im WC. Normale Neubau-Standard-Deckenhöhe.
Zu streichen sind alle Wände und Decken folgender Räume:
- 1 Wohnzimmer
- 1 Schlafzimmer
- 2 kleine Zimmer
- Küche
- Flur
- 1 Bad + 1 WC oberhalb Fliesenspiegel
Mehrere Bohr- und Nagellöcher müssen vom Auftragnehmer beseitigt werden.
Es sind auch einige Löcher in den Fliesen im Bad und WC zu schliessen.
Das Material (Füllspachtelmasse) dazu kann vom Auftraggeber gestellt werden.
Die Arbeiten sind vom Auftragnehmer fachgerecht auszuführen.
Die Böden (Laminat und Fliesen), Steckdosen, Bodenleisten, Fenster, Heizkörper, Lichtschalter sollen vom Auftragnehmer fachgerecht abgedeckt werden.
Das Abdeckmaterial soll nach dem Streichen vom Auftragnehmer entfernt werden, ggf. sind Farbflecken und Verunreinigungen zu entfernen sowie die Abfälle zu entsorgen.
Die Farbe ist vom Auftragnehmer mitzubringen und muss von geeigneter Qualität sein (deckend, nicht abblättern etc.).
Sämtliches Material, Werkzeuge und Utensilien (Farbe, Malerwerkzeug, Abdeckplanen, etc.) werden vom Auftragnehmer gestellt und sind im Preis enthalten, ebenso alle Lohn- und Fahrtkosten und evtl. sonstige Nebenkosten.
Der vereinbarte Preis gilt als Festpreis incl. Mehrwertsteuer.
Die Bezahlung erfolgt unbar nach mängelfreier Abnahme der Arbeiten gegen Rechnung.
Im Angebotspreis sind somit Lohnkosten, Fahrtkosten, Mehrwertsteuer und evtl. sonstige Nebenkosten enthalten.
Der vereinbarte Preis gilt als Pauschalfestpreis.
Sollten Mängel an den Malerarbeiten festgestellt werden, müssen diese ohne weitere Berechnung nachgebessert werden.
Die Arbeiten können ab sofort beginnen und sollten idealerweise bis 04.05.12 abgeschlossen sein.
Eine Wohnungsbesichtigung kann nach vorheriger telefonischer Absprache gerne durchgeführt werden.
Fairer Wettbewerb im Handwerk:
Die Teilnahme an Handwerksausschreibungen ist nur noch möglich, wenn Gewerbe-/Handwerkskarte der HWK bzw. Eintragung in die Handwerksrolle bei MyHammer nachgewiesen wurden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Hilfe.
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Adressangaben des Anbieters
sind in Prüfung.