Zu fällen sind 6 Fichten in einer Größe von jeweils ca.12 m (Schätzwert, ich habe nicht gemessen).Stammumfang zwischen 50 und 60 cm sowie ein Baum mit einem Umfang von ca. 90 cm. Der Zaun auf dem Foto wird vor Beginn der Arbeiten entfernt. Da die Rasenflächen auch erneuert werden sollen, müssen die Bäume nicht unbedingt abgetragen werden. Die Stämme und das Geäst müssen entsorgt/bzw. vom Auftragnehmer verwertet werden, was im Preis bereits enthalten sein sollte. Ebenso müssen die Wurzeln ausgegraben oder gefräst werden.
Im Anschluss müsste die komplette Gartenfläche ca. 250 qm (ausgenommen Blumenbeete) abgefräst werden. Danach soll das Grundstück soweit wie möglich begradigt werden. Dazu muss je nach Bedarf Mutterboden und Sand eingearbeitet werden. Im Anschluss walzen und Grassamen aufbringen, alternativ Rollrasen verlegen.
Das Grundstück ist durch ein größeres Gartentor befahr- bzw. begehbar (ca. ausreichend für einen kleinen Bagger o.ä.)
Auf einem kleinen Stück ca. 20 qm müsste ca.8 cm Erde abgetragen und entsorgt werden, da dort ein Kiesweg entstehen soll.
Die Ausführung der Arbeiten soll ab Mitte Oktober erfolgen oder alternativ im Frühjahr 2011.
Gerne können Sie einen Besichtigungstermin vereinbaren und alle Details beim Besuch klären/anschauen.
Sonstiges:
Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften selbst verantwortlich und sorgt für die ggf. erforderlichen Sicherungsmaßnahmen beim Fällen der Bäume bzw. Ausführen der Arbeiten. Eine bestehende Versicherung des Auftragsnehmers für etwaige Personen- und/oder Sachschäden, die beim Fällen/Abtransport usw. entstehen könnten, ist Vertragsvoraussetzung.
Sämtliche Werkzeuge und erforderlichen Materialien werden vom Auftragnehmer gestellt.
Im Angebots- bzw. Auktionspreis sind alle Material- Lohn- und Fahrtkosten, Mehrwertsteuer sowie evtl. sonstige Nebenkosten (Entsorgungskosten) enthalten.
Die Arbeiten sind fachgerecht auszuführen.
Der vereinbarte Preis gilt als Festpreis. Nachforderungen werden nicht anerkannt. Sollten Mängel an den Arbeiten (unsauberes Arbeiten) festgestellt werden, müssen diese ohne weitere Berechnung umgehend nachbearbeitet werden. Bezahlung erfolgt nach Abnahme.
Wir freuen uns auf Ihr Angebot.
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