Die Pappeln sind ca. 25 - 30 m hoch, haben einen Stammdurchmesser von 80 - 120 cm und stehen im Ortsrandbereich an einem befestigten Wirtschaftsweg. Bei richtungsgenauer Fällung können die Bäume im Ganzen umgelegt werden. Die Stubben können stehen bleiben; das Kronenholz kann an Ort und Stelle geschreddert werden und verbleiben. Das Stammholz ist abzutransportieren und ist zu verrechnen.
Archiv für Garten, Landschaftsarbeiten