Im 3. OG eines Mehrfamilienhauses (Bj 1928) soll eine Wand zwischen Küche und Zimmer entfernt werden, Höhe ca. 2,70 und Länge ca. 3,50 Meter. Links soll sie bündig mit der Außenwand entfernt werden, rechts sollen ca. 60 cm, stehen bleiben (genauere Angaben sind der bereits vorliegenden statistischen Berechnung zu entnehmen). Die Auftragnehmer muss die vorhandene Statikberechnung fachgerecht lesen und umsetzen können. Der Auftrag sollte so bald wie möglich ausgeführt werden. Bitte geben Sie daher an, wann es Ihnen möglich ist, den Auftrag auszuführen.
Der Auftragnehmer soll den erforderlichen Träger laut der statistischen Berechnung einziehen. Diesen sowie alles notwendige Arbeits- und sonstiges Material sowie die erforderlichen Abstützmaßnahmen während der Arbeiten stellt der Auftragnehmer. Auch Anfuhr und Abfuhr liegen beim Auftragnehmer. Falls aus der Statik-Berechnung ersichtlich ist, dass weitere Maßnahmen notwendig sind, sind auch diese vom Auftragnehmer vorzunehmen.
Die Wand sollte so tief entfernt werden, dass die sich aus der Wandentfernung ergebenen Lücke im Fußboden später wieder mit Dielenboden versehen werden kann, ohne dass weiterer Boden entfernt werden muss. Die sich aus dem Wandabriss ergebenen elektrischen Leitungen und Steckdosen sollten nach Möglichkeit in eine andere Wand umgelegt werden. Nach Abriss der Wand und Einzug des Trägers sind der Träger und die seitlichen Wandauflagen sauber und streichfähig zu verputzen.
Der Schutt soll vom Auftragnehmer abtransportiert und entsorgt werden. Alle benötigten Werkzeuge, Lohnkosten, Fahrtkosten und eventuelle andere Nebenkosten sowie die Mehrwertsteuer sollten im Auktionspreis enthalten sein.
In der Küche liegt ein PVC-Fußboden, der später nicht mehr gebraucht wird, aber auf der anderen Seite der Wand, im Zimmer, liegt ein schöner Dielenboden. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass dieser Dielenboden nicht beschädigt wird und ihn entsprechend abzudecken und zu schützen. Dies gilt auch für den Dielenboden im Wohnungsflur, den der Auftragnehmer ebenfalls abzudecken und zu schützen hat.
Die Arbeiten sind fachgerecht und gemäß der vorliegenden Statik-Berechnung auszuführen. Der Auftragnehmer haftet für evtl. Mängel der Arbeiten, die vom Auftraggeber nach Fertigstellung der Arbeit festgestellt werden. Diese müssen ohne weitere Berechnungen innerhalb einer Woche nachgebessert bzw. behoben werden. Der vereinbarte Preis gilt als Festpreis.
Die Arbeiten müssen im vereinbarten Zeitraum ausgeführt werden. Die Bezahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Durchführung aller Arbeiten und Erhalt der Rechnung prompt per Überweisung oder auf Wunsch auch bar. Falls Barzahlung gewünscht wird, geben Sie mir bitte frühzeitig Bescheid.
Eine Vor-Ort-Besichtigung ist gerne möglich. Die Statik-Berechnung kann auch gerne vorab eingesehen werden.
Bedingung: Betriebe mit Eintragung in die Handwerksrolle
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