Ein in Holzständerbauweise erbautes Einfamilienhaus soll vor der Übergabe an den Bauherren durch einen Bausachverständigen hinsichtlich erbrachter Leistungen nach Bauleistungsbeschreibung sowie dessen Qualität und mängelfreier Ausführung begutachtet werden.
Wohnfläche 180 m², 1,5- Geschosser freistehend.
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