Wir suchen ein Abrissunternehmen das die Liegenschaft in Frankfurt Höchst im Frühjahr 2012 abreisen kann.
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse und den Zustand und Beschaffenheit des Gebäudes zu informieren. Das Abbruchgebäude kann nach Terminvereinbarung besichtigt werden.
Die Sicherheit des Straßen- und Fußgängerverkehrs darf durch den Abbruch nicht beeinträchtigt werden.
Die Sicherheitsvorkehrungen und evtl. erforderliche Teilsperrungen der öffentlichen Verkehrsflächen sind nach Genehmigung im Einvernehmen mit der Ordnungsbehörde durchzuführen.
Zufahrt: Das Grundstück ist von zwei Seiten zugänglich und befahrbar. Gewichts- und Höhenbeschränkungen bestehen nicht.
Bauzaun: Ein Schutzzaun zur Sicherung der Baustelle gegen unbefugtes Betreten ist vom Auftragnehmer zu stellen.
Archiv für Bauarbeiten, Erdarbeiten