Abriss und Entsorgung eines Ferienhauses mit Teilkeller in Buchholz i.d.N.
Angaben zum Gebäude:
- Baujahr: ca. 1930
- Maße Gebäudegrundfläche: 6,70m x 8,07m
- Maße Kellergrundfläche: 6,70m x 3,00m
- Umbauter Raum Gesamt: ca. 325 m^3
- Umbauter Raum Teilkeller: ca. 40m^3
- Der Teilkeller ist gemauert / betoniert.
- Die Decke über KG ist betoniert.
- Das Haus ist aus Holz.
- Die Decke über EG ist aus Holz.
- Das Dach ist mit Dachziegeln (Ton) gedeckt.
- Der Dachstuhl ist aus Holz.
Angaben zur vorhandenen Einrichtung:
- Es ist eine Küche mit Herd / Backofen vorhanden.
- Es ist ein Badezimmer mit Wanne / WC / Waschbecken vorhanden.
- Es ist eine Gastherme (ca. 1980'er Jahre) vorhanden.
Angaben zur Lage des Gebäudes / Grundstücks:
- Das Gebäude liegt auf einem Grundstück in dritter Reihe.
- Das Grundstück ist im Bereich der Zuwegung mit Büschen und Stubben bewachsen, diese müssen nicht geschützt werden.
- Das Gebäude liegt auf einer Erhebung.
- Die Steigung der Zufahrt beträgt ca. 25%.
- Die Zufahrt hat eine Breite von 3 Metern.
- Die Zufahrt ist zu 3/4 mit Recyklinggemisch befestigt und mit Baufahrzeugen befahrbar (Baustrasse).
- Die Zufahrt ist zu 1/4 im unteren Bereich hochwertig gepflastert und mit Baufahrzeugen befahrbar, das Pflaster ist jedoch zu schützen.
Folgende Leistungen sind anzubieten:
- Baustelleneinrichtung, d.h. Sicherung der Baustelle durch Bauzaun, Gestellung WC, Geräte An- und Abtransport, Gestellung benötigter Arbeitsgeräte.
- Abbruch des oben beschriebenen Hauses incl. des Teilkellers mit Fundamenten / Bodenplatte und incl. aller Einbauten und Einrichtungen.
- Fachgerechte Entsorgung des Abbruchmaterials aus dem oben beschriebenen Abbruch und Abfuhr zu einer entspechend zugelassenen Entsorgungsstelle.
- Grobe Abböschung und einplanieren des Geländes mit vorhandenem Bodenmaterial nach Fertigstellung der Abbrucharbeiten.
Folgende Randbedingungen sind zu beachten:
- Der Schutz des Pflasters (im unteren Bereich der Zufahrt) bei Überfahrt mit Baufahrzeugen ist sicherzustellen
- Es ist baujahresbedingt mit belasteten Baumaterialien zu rechnen (z.B. belastete Hölzer usw.)
- Es wird empfohlen, das Grundstück / Gebäude vorab zu besichtigen um sich ein Bild der Gegebenheiten zu machen.
Folgende Termine sind zu beachten:
- Erbringung aller oben beschriebenen Leisungen bis spätestens zum 14.02.2012.
- Die Abtrennung der Versorgungsleitungen (Strom / Wasser / Gas) erfolgt nicht vor dem 16.01.2012 und ist bereits durch den AG veranlasst.
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