1. Abrissanzeige bei der Gemeinde
2. Abriss und Entsorgung den vorhandenen Gebäudes
3. Aufnehmen und entsorgen sämtlicher Gehwegplatten
4. Zwei gemauerte Pfeiler inkl. Fundament abreißen und
entsorgen.
Besichtigungstermin ist unbedingt nötig und nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Der Abriss soll so schnell wie möglich erfolgen.
Archiv für Entsorgung, Beseitigung