Nach dem Kauf eines Hauses wurde festgestellt, dass das Abwasser aus EG und OG teilweise in das Entlüftungsrohr der im Keller stehenden Hebeanlage geführt wird. Dies ist natürlich Unsinn und außerdem unzulässig. Zur Erläuterung der Bilder: Das erste Bild zeigt den Zustand in der Hebeanlage, wo von oben Abwasser aus der Dusche 1. OG und von links Abwasser aus der Küche im EG in das Entlüftungsrohr der Hebeanlage geführt wird. Das zweite Bild zeigt den benachbarten Keller. In der durch einen Pfeil markierten Gegend befindet sich ein nicht genutztes Abwasserrohr, dessen Lage weiter unten an der Wand genau bestimmt werden kann. Es sollen nun die folgenden Arbeiten durchgeführt werden:
- Das aus der Dusche kommende Abwasser soll in den benachbarten Vorratskeller geführt werden. Dort soll es zusammen mit dem Abwasser aus der Küche in die Schwerkraftentwässerung eingeleitet werden.
- Das Entlüftungsrohr der Hebeanlage soll ebenfalls in den Vorratskeller geführt und oberhalb des Anschlusses der Abwasserströme aus Küche und Dusche an die Schwerkraftentwässerung angeschlossen werden (Entlüftung über Dach).
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