Der Auftragnehmer soll bestehende!! AGBs (sind schon sehr sorgfältig und ausführlich erstellt worden), Widerrufsrecht,Datenschutzhinweise und Impressum auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtssicherheit überprüfen und ggfs. Verbesserungsvorschläge unterbreiten.
Die Dinge sind alle erstellt. Es fehlt halt noch einmal der prüfende Blick.
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