Wir suchen für unsere Hochzeitsfeier in 36148 Heubach in einem Gasthof am 31.07.2010, einen DJ, eine Band oder einen Alleinunterhalter, der über das entsprechende Equipement sowie die nötige Erfahrung mitbringt um eine solche Feier niveauvoll zu umrahmen.
Dies umfaßt eine Hintergrundmusik ab 18 Uhr bis zum Ende des Abendessens, und danach Tanzmusik für die Gäste. Es werden ca. 60 Leute erwartet mit gemischtem Altersspektrum.
Der zeitliche Rahmen umfaßt 6-9 Stunden, in der die Bandbreite Lovesongs, Oldies und Schlager, Fetenhits,Rock, und aktuelle Titel der Musik gegeben sein soll.
Der DJ sollte ein gewisses Maß an Erfahrung mitbringen, um ggf. die Stimmung durch passende Lieder aufzulockern. Es werden Gäste von 0 bis 80 Jahre anwesend sein...
Desweiteren legen wir auf folgende Punkte Wert:
- Erfahrungen im Bereich der musikalischen Hochzeitsbegleitung
- Bereitstellung professioneller Licht- und Tontechnik
- Großes Musikrepertoire aus unterschiedlichsten Musikrichtungen
- Pünktliches Erscheinen
- Gepflegtes Äußeres
- Vorgespräch mit Abstimmung des Musikprogramms auf unsere persönlichen Vorstellungen
- Freundliches Eingehen auf Wünsche der Gäste und Einbindung in das Musikkonzept, eventuell Kärtchen für Musikwünsche der Gäste
- Moderation nach Absprache. Einbeziehung der Gäste.
Bei Ausfall des Auftragnehmers wird ein gleichwertiger Ersatz gestellt, ohne dass uns hierfür weiterer Aufwand oder Kosten entstehen.
Im Angebotspreis sind Anfahrts- und ggf. Übernachtungskosten sowie anfallende Gebühren und Steuern enthalten.
Wir freuen uns auf Ihre Angebote sowie die Zusendung Ihrer Referenzen und Hörproben!
Der niedrigste Bieter erhält nicht automatisch den Zuschlag. Wir behalten uns vor, erst alle Angebote und Qualifikationen zu überprüfen und dann einen Anbieter auszusuchen. Es kann auch sein, dass kein Anbieter den Zuschlag erhält, wobei keinerlei Ansprüche gegen den Auftraggeber geltend gemacht werden können. Für Schäden, die durch die Arbeiten entstehen, haftet der Auftragnehmer. Bitte senden Sie uns nur Angebote in denen alle anfallenden Kosten aufgeführt sind.
Wir bitten die Auftragnehmer nur Gebote abzugeben, wenn sie die obenstehenden Vertragsbedinungen akzeptiert haben!
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