Eine Diplom- und eine Doktorurkunde ( 2 Seiten) muss amtlich beglaubigt ins englische übersetzt werden. Dabei kann die Diplomurkunde direkt zur Verfügung gestellt werdn, die Doktorurkunde braucht evtl. etwas länger bis sie eingetroffen ist. Das Angebot soll aber für beide Urkunden gelten. Die Diplomurkunde hat ungefähr 40 Wörter (+ nicht zu übersetzende Eigennamen).
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