Ich habe eine titulierte Forderung (Vollstreckungsbescheid) gegen eine Privatperson, welche per 16.02.2010 EURO 180.690,89 beträgt.
In dieser Angelegenheit wurden bereits Vollstreckungungen unternommen und die Forderung teilweise durch Eintragung einer Zwangssicherungshypothek gesichert.
Der Schuldner ist aber noch an anderen Grundstücken Teileigentümer, sodaß diese gepfändet werden müßten und im Wege einer Teilungsversteigerung verwertet werden müßten. Teilweise sind jedoch die Miteigentümer unbekannt, sodaß für diese unbekannten Miteigentümer ein gemeinsamer Verwalter nach Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB zu bestellen wäre, an welchen der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zuzustellen wäre, damit eine Verwertung möglich ist.
Der Schuldner hat nachweislich am 09.02.2010 eine falsche EV abgegeben, da das mir bekannte Immobilieneigentum des Schuldners nachweislich in der EV vom 09.02.2010 nicht angegeben wurde, sodaß hier auch Druck auf den Schuldner ausgeübt werden kann bzw. entsprechende Schritte gegebenenfalls einzuleiten wären, falls der Schuldner nicht kooperiert.
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