Gesucht wird ein Anwalt,der sich mit folgenden Auftrag, dem einbringen offener Forderungen annehmen möchte :
Es geht um 1 betitelte Forderung nach dem Tod meiner Mutter Nov. 2010 zwischen 18.000 Euro und 20.000 Euro.
Ohne Anwalt oder Inkasso setzte ich mich mit den Schuldnern in Verbindung konnte jedoch keine Tilgung der Forderungen bewirken.Danach Forderung durch Anwalt (leider zeigte dieser Desinteresse ) Entnervter Abbruch des Mandats meinerseits.
Sachverhalt:
Mutter Geschäftsführerin einer Schlosserei( Austrag Handelsregister 1011)einer GmbH zu 50%,deren Sohn ebenso 50% bis zum Ableben der Mutter.
1980 Vorgezogenes Erbe an 2 Kinder. 1 Kind erbte zu 70% sofort,Kind 2 30% nach dem Tod der Mutter. Ausgeschlossen vom Erbe war ein Darlehenkonto das bis zum Tod der Mutter mit 245.000 Euro überschuldet war,sodass Kind 2 das Erbe Ausgeschlagen hat.Die Überschuldung wurde nicht von der Erblasserin begangen! Kind 1 will wegen Erbausschlagung §2287 anwenden.
Bis zum Tod der Mutter pflegte Kind 2 unentgeltlich 15 Jahre die Mutter in ihrem eigenen Haushalt, gab diese dann wegen eigener gesundheitlicher Probleme für 1 Jahr ins Heim. Dann 2008 Rückholung zu Kind 2 in dessen Haushalt mit einer rechtmäßig angemeldeten Pflegerin- für ca.1,5 Jahre bis zum Tod im Nov. 1010. Die Kosten von über 36.000 Euro der letzten ca. 2,5 Jahre trug Kind 2 alleine da die Konten der Mutter bis auf die Rentenzahlung leer waren
Woher kam das Geld? Erklärungsversuche...
Im Jahr 2005 überwies Kind 2 der Mutter 95.000 Euro zur Sicherstellung der Pflege und nochmals 2009 32.500 Euro. Über die 32.500 Euro gibt es einen Handschriftlichen Darlehens-Vertrag,mit dem Zusatz den Überschuss nach eventuellem Tod der Mutter an Kind 2 zurückzuzahlen. Über die 95.000 Euro leider nur eine Einzahlquittung ausgehend von dem Konto Kind 2.
Da Kind 1 nun Alleinerbe war,forderte Kind 2 nun die hälfte der Heimkosten, für die Pflegerin und die Beerdigungskosten zurück. Der Erbe weigert sich,da wie er sagt, sämtliche Kosten zur Pflege vom Konto der Mutter bezahlt wurden, aber es ist nachweislich das Geld von Kind 2. Im Gegenzug stellt dieser Geld Forderungen an Kind 2
Selbst einen Betrag von weiteren 20.000 Euro den Kind 2 im August ( Beleg vorhanden) aus seinem Privatvermögen 2010 kurzfristig auf dem Konto der Mutter "zwischengelagert" und dann auf sein eigenes Konto gebucht hat, fordert der Erbe zurück. Eine Transmortale General Vollmacht ist für Kind 2 bis zum heutigen Tag vorhanden.
Ist die Forderung des Erben rechtens?
Sämtliche Verträge, Ein/ Auszahlquittungen , Rechnungen Pflegeheim und privater Pflegerin im Haus liegen vor, bei Bedarf auch die Korrespondenz Kind 2 / Anwalt, ebenso eine Transmortale General Vollmacht die nicht widerrufen wurde.
Ich weiß wohl, dass mein Anliegen ziemlich verwirrend ist Bitte liebe Anwälte, machen Sie mir nur Angebote wenn Sie sich sicher sind, diese Herausforderung auch annehmen bzw. auch durchziehen zu wollen.
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Ich biete dem Anwalt der es schafft, das herrschende Chaos zu ordnen,die Außenstände einzufordern oder eine entsprechende Ratenzahlung zu vereinbaren zu 20 % an den Forderungen beteiligt zu sein d.h. ist es möglich den Betrag gleich ganz einzuziehen erhalte ich 80% Sie 20% vom Betrag. Ihre Kosten können den Schuldnern ja zusätzlich auferlegt werden. Wird eine Ratenzahlung vereinbart werden die Raten entsprechend prozentual wie oben angegeben aufgeteilt.
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