Ausästen einer dreistämmigen Birke auf Privatgrundstück.
Genehmigung liegt vor. Arbeiten dürfen am mittleren Stamm ab ca. 2,50 Meter Höhe erfolgen. Weitere Äste zum Nachbargrundstück können ebenfalls entfernt werden. Holzabfälle zu Brennholz zerkleinern und Reste entsorgen. Geeignete Geräte und Werkzeuge sind durch Auftragnehmer beizustellen. Besichtigung ist nach Absprache jederzeit möglich.
Archiv für Garten, Landschaftsarbeiten