Ausräumen und Verwerten/Entsorgen eines 65m² Haushaltes im Parterre, samt einem Kellerraum und Gartengeräteschuppen – auf Vertragsbasis und mit Rechnung.
Mieterin hat dort in ordentlichen, kleinbürgerlichen Verhältnissen bis vor kurzem allein gelebt. Nach plötzlicher Krankheit musste sie ins Pflegeheim. Die Wohnung ist in einem ordentlichen, bewohnbaren Zustand. Ebenso sind Möbel und Ausstattung in einem guten verwertbaren Zustand (siehe Bilder). Der Kellerraum ist die gut ausgestattete Heimwerker-Werkstatt des verstorbenen Ehemannes.
Die Entfernung von der Wohnungstür bis zur Bordsteinkante beträgt max. 10 m.
Besichtigung vor Angebotsabgabe ist möglich am 21.03.11 um 12:00 Uhr.Wohnung muss in der ersten Aprilwoche (bis 8.4.) geräumt sein.
Leistungsbeschreibung als Vertragsbestandteil:
1. Der Auftragnehmer (AN) hat folgenden Endzustand für Wohnung und Kellerraum herzustellen:
- alle Möbel, Einrichtungsgegenstände, Hausrat, Kleidung etc. sind aus der Wohnung entfernt und abgefahren. Ausgenommen sind die von AG unter 2. aufgelisteten Dinge, die in der Wohnung verbleiben und nicht beschädigt werden dürfen.
- Die Wohnung ist leer, bis auf die unter 2. genannten Dinge, frei von Müll und besenrein.
- Kellerräume, Flure, Außenanlagen und Bürgersteige sind frei von den aus der Wohnung entnommenen Dingen.
2. In der Wohnung müssen verbleiben:
- alle Beleuchtungskörper und Armaturen
- alle Gardinen
- der Einbauschrank im Schlafzimmer
- Küchenzeile mit Spüle und Herd, Einbauschrankelemente
- Die unter 3. aufgeführten Dinge
3. Der AN verpflichtet sich, folgende Dinge aus der Wohnung dem AG ohne weitere Aufforderung zu übergeben: An diesen Dingen kann der AN kein Eigentum erlangen. Sie sind zurückzugeben, auch wenn sie nach dem Ausräumen in Möbelstücken, Kleidung, Wäsche etc aufgefunden werden.
- Bargeld, Edelmetalle, Schmuck, Sparbücher u.dergl. #
- Familienfotos und Fotoalben
- Familien-Dokumente
4. Der AN verpflichtet sich, das Ausräumen schonend vorzunehmen. Schäden an den in der Wohnung verbleibenden Dingen sind unter allen Umständen zu vermeiden. Schäden an Fenstern und Türen muss der AN unverzüglich regulieren.
5. Der AN ist verpflichtet, alle der Wohnung entnommenen Gegenstände zu verwerten oder vorschriftsmäßig zu entsorgen.
Archiv für Entsorgung, Beseitigung