Wir schreiben die für zwischen 2. - 28. Mai 2011 zur Ausführung unserer Außentreppeninstandsetzung (siehe Fotos) erforderlichen Arbeiten, Leistungen und Lieferungen wie folgt aus:
Den vorhandenen Podest- und Stufenbelag (Fliesen) sowie Kleber, Fugenmaterial und Mörtelbett aufnehmen und entsorgen.
Die Podestbetondielen auf Tragfähigkeit prüfen, da sich unter dem Podest ein Kellerraum befindet.
Die teilweise ausgefrorenen Stufen bis auf tragbares Material säubern und mit Beton ausbessern.
Danach Podest und Stufen mit einer Feuchtigkeitssperre einschlemmen.
Das Podest soll mit 3 großen Stück Granitplatten 20 mm stark belegt werden
Die Stufen sollen mit einteiligen Tritt- und Setzplatten 20 mm stark belegt werden. Das Granitmaterial der Podestplatten, Sockelleisten, Tritt- und Setzplatten nach Aufmaß genau zuschneiden, liefern lassen und montieren.
Alle verwendeten Materialien zur Befestigung und Verfugung sollen feuchtigkeitsundurchlässig sein, um das eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern und Frostschäden zu vermeiden.
Als besonders gewünscht, aber verhandelbar, halten wir folgendes fest:
1. Die angebotenen Preise sind Festpreise und gelten während der gesamten
Liefer-, Bau- und Montagezeit.
2. Das zu verwendende Granit- Material soll die Farbe …...................haben.
Die Trittstufen, Setzstufen und die drei Podestplatten sollen mindestens 20 mm
stark sein.
3. Der Rohbeton der Stufen und des Podests wird mit einer Feuchtigkeitssperre abgedichtet.
4. Das Verlegen und Verfugen der Granitplatten erfolgt mit wasserundurchlässigem Verlege- und Fugenmaterial, um das feucht werden und ausfrieren des Materials zu verhindern.
5. Die Trittstufen, Setzstufen und Podestplatten sollen mindestens 50 mm seitlich
über den Putz des Mauerwerks überstehen.
6. Die Grünflächen und der Gehweg werden während der Bauarbeiten mit Folie und Schalplatten abgedeckt.
7. Die Bestellung des Materials erfolgt nach dem Aufmaß des Auftragsnehmers eigenverantwortlich.
8. Mit der Ausführung der Leistung soll ab der ___18__. KW 2011 begonnen werden und soll spätestens bis zum Ende der ___21__. KW 2011 fertiggestellt sein.
Die angefangenen Arbeiten sind, wegen gehbehinderter Mitbewohner, ohne Unterbrechung durchzuführen und fertigzustellen.
9. Subunternehmen des Auftragsnehmers sind für die Instandsetzung nicht erwünscht und werden wenn, nur nach Absprache mit dem Auftraggeber eingesetzt.
10. Die VOB/B gilt in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Fassung.
11. Für alle Arbeiten übernimmt der Auftragsnehmer eine Gewährleistung nach VOB/B; die Gewährleistung beträgt jedoch 5 Jahre.
12. Unvorhersehbar erforderliche Arbeiten, dürfen erst nach Absprache mit der
Bauleitung oder Verwaltung vorgenommen werden.
13. Abschlagszahlungen in Form von Material oder Zwischenrechnungen auf fertig
gestellte Arbeiten können nach Teilabnahme angefordert werden.
14. Die vorbehaltlose Annahme der Schlussrechnung schließt Nachforderungen aus.
15. Die Abnahme der Leistung hat vom Auftraggeber innerhalb von 14 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung zu erfolgen. Die Benutzung der Leistung bleibt davon unberührt.
16. Ein Kellerraum, eine Toilette, Wasser und Strom ( 230 V, 16 Amp. ) werden vom
Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt.
17. Übergabe einer Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt. ( EStG)
18. Eine fachgerechte, saubere und genaue Ausführung der Arbeiten wird
zugesichert und garantiert.
Archiv für Maurer, Beton, Fugen, Estrich