Der Auftraggeber hat sich die Ausschreibung zuletzt am 25.04.2012 angesehen.
Es gelten die AGB, die ich akzeptiere.
Wir haben verschiedene Bäume, die auf unserem Grundstück gefällt werden sollen.
Vor dem Haus stehen 7 Bäume, die zwischen 10 und 15 Meter hoch sind. Die Stammdicke ist bis zu 50 cm. Die Bäume sollen fachgerecht gefällt werden. TEilweise müssen diese vor dem Fällen gekürzt werden, um nicht aufs Nachbargrundstück oder aufs HAus zu fallen. Hier kann man gut mit einem Hubwagen hochfahren.
Hinter dem Haus stehen 7 Fichten und Tannen, die weitestgehend mit einer Seiltechnik auf dem grossen Grundstück gefällt werden können. Ferner ist dort noch eine Birke, die wohl in zwei Schritten gefällt werden muss.
Desweiteren stehen auf dem Grundstück noch 10 kleinere Bäume 3-5m hoch, die ohne Probleme gefällt werden können.
Das Holz soll in Kaminholzlänge geschnitten werden und kann auf dem Grundstück verbleiben. Die Äste sollen nach Möglichkeit zerhäckselt werden oder ggfs in Absprache entsorgt werden. Mülldeponie Bardowick ist 10 km entfernt.
Fairer Wettbewerb im Handwerk:
Die Teilnahme an Handwerksausschreibungen ist nur noch möglich, wenn Gewerbe-/Handwerkskarte der HWK bzw. Eintragung in die Handwerksrolle bei MyHammer nachgewiesen wurden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Hilfe.
* kürzeste Entfernung (Luftlinie)
Adressangaben des Anbieters
sind in Prüfung.
Hier eingestellte Informationen sind verbindlicher Bestandteil des Auftrages.
Öffentliche Frage vom 25.03.2012 um 22:18 Uhr
Wie schaut es denn mit einer Sondergenehmigung zum Fällen aus ?
Bis zum 01.10.2012 besteht nur mit dieser Sondergenehmgung die Möglichkeit jetzt noch Bäume zu fällen.
Öffentliche Frage vom 24.03.2012 um 09:22 Uhr
Wir können für sie in zwei Wochen auch. Mfg
Nachricht vom Auftraggeber vom 24.03.2012 um 09:08 Uhr
Das Haus geht erst am 01.04.2012 in meinen Besitz über. Vor dem 03.04.2012 kann ich daher keinen Auftrag vergeben.