Aus baurechtlichen Gründen ist eine Terasse auf einem Flachdach-Anbau nicht bis zur Grundstücksgrenze nutzbar. Wie wir durch Zufall erfahren haben, besteht zur Zeit auch noch keine Genehmigung zur Nutzung der Fläche als Terasse. Wir benötigen deshalb einen kompletten Bauantrag und Begleitung bis zur endgültigen Genehmigung einer maximalen rechtlich korrekten Terassenfläche (sowie Antrag auf Nutzungsänderung) auf diesem Anbau. Nach Auskunft des Bauamtes steht einer Genehmigung bei Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstände nichts im Wege.
Wir werden dann das bestehende Geländer auf den korrekten Abstand zurücksetzen lassen.
Notwendige Qualifikationen und Zulassungen des Auftragnehmers werden vorausgesetzt.
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