Am Randes unseres Grundstücks muß eine größere Tanne (ca. 20 m Höhe) gefällt werden.
Abstand zum Haus 3 m, Abstand zur Straße (Gewerbegebiet) 2 m. Der Durchmesser des Baumes beträgt 70 cm in Brusthöhe.
Ein freier Fall parallel zum Haus, entweder in den Vorgarten/angrenzende Straße=Sackgasse oder in den hinteren Garten (ausreichend tief) ist möglich. Eine Segmentfällung ist vermutlich nicht notwendig. Auf weitere Bepflanzung / Zäune / Gartentor etc. muß beim Fällen keine Rücksicht genommen werden, da diese später eh neu gemacht werden muss. Nur das HAUS sollte nicht getroffen werden ....
Der Stamm und größerer Äste sind vor Ort in 35 - 40 cm hohe Scheiben zu sägen (zur späteren Verwendung als Brennholz), kleinere Äste sind vor Ort zu schreddern. Der geschredderte Grünschnitt kann auf dem Grundstück bleiben. Ist eine Schreddern vor Ort nicht möglich, sollte der Grünschnitt abtransportiert werden. Eine Entfernung des Stubbens ist nicht notwendig.
Die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde zur Fällung liegt vor.
Archiv für Garten, Landschaftsarbeiten