Die Birke steht auf einem Grundstück im OT Klein-Germersleben. Erreichbar ist sie auf dem Grundstück nur zu Fuß (Steiger o.ä. nicht möglich). Es ist mit dem Nachbarn abgesprochen über dessen Garagenzufahrt mit einem Steiger an den Baum zu gelangen. Zu zwei Seiten stehen unmittelbar neben der Birke Garagen des Nachbarn. Die Birke muß desshalb von oben stückweise abgenommen werden. Der Auftrag beinhaltet also nur das fachgerechte Abtragen des Baumes bis zum Boden. Eine weitere Zerlegung und Entsorgung des Baumes ist nicht notwendig.
Archiv für Garten, Landschaftsarbeiten