Offensichtlich abgestorbener Birnenbaum muss gefällt und entsorgt werden!
Höhe des Baumes ca. 6-8 Meter. Legen des Baumes nicht möglich (wg. Durchgangs- und Busverkehr). Der Baum sollte abgetragen werden. Ein Teil des Stammes muss stehenbleiben (ca.1 - 1,5 Meter).
Der Baum steht im Bereich einer Kreuzung.
Fahrzeuge bzw. Maschinen können an den Baum herangeführt werden.
Sicherheit (wie Gebäudeschutz) bei den Fällarbeiten muss garantiert werden.
Archiv für Garten, Landschaftsarbeiten