1. Fällen eines Kastanienbaumes (Baumhöhe: ca. 10m, Stammdurchmesser: ca. 0,5m)
Der Stamm und die starken Äste sind in
ca. 30cm Brennholzstücke zu schneiden.
Das Brennholz verbleibt auf dem Grundstück.
Die restlichen Äste und der Schnittabfall sind zu entsorgen.
Die Wurzeln sollen ausgefräst werden.
(Die amtliche Fällgenehmigung liegt vor)
2. Kastanienbaum einkürzen, Baumhöhe ca.10m.
Erforderliches Werkzeug und Arbeitsgeräte stellt der Auftragnehmer. Der Preis beinhaltet alle Nebenkosten, auch die Fahrtkosten und die MWST.
Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften selbst verantwortlich und sorgt für die ggf. erforderlichen Sicherungsmaßnahmen beim Fällen des Baumes. Eine Versicherung des Auftragnehmers für etwaige Personen- oder Sachschäden, die beim Fällen des Baumes entstehen können, ist Vertragsvoraussetzung.
Eine Vorabbesichtigung ist nach Absprache möglich.
Archiv für Garten, Landschaftsarbeiten