Fällen einer Linde - Fällgenehmigung liegt vor
Baum: Linde, ca. 16 m hoch, Stammumfang in 1,3m Höhe beträgt 2,10m, danach dreistämmig
Standort: Privatgrundstück, Vorgarten nahe Strasse
Auftrag:
(a) Aufstellen von Schildern ggf. an beiden Strassenseiten
(b) Fällen der Linde (erdnah abtrennen)
(c) Entsorgung der Äste (Stammholz verbleibt als Kaminholz beim Auftraggeber)
(d)- optional - Ausfräsen des Stumpfes
Zeitrahmen: ab sofort
Archiv für Garten, Landschaftsarbeiten