Auf unserem Grundstück sind zwei Tannen und ein Kirschbaum zu fällen. Die Bäume können alle einfach umgelegt werden. Eventuell ist die Zuhilfenahme von Seilen sinnvoll. Die Bäume sind ca. 8m hoch (Tannen) bzw. 5 m beim Kirschbaum. Der Baumfäller soll das Brennholz mitnehmen - komplett. Nach der Gesetzesnovelle dürfen diese Bäume ohne weitere Genehmigung gefällt werden.
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