Ca. 8 m hohe Kiefer mit einem Stammumfang von
1,4 m in 1 m Höhe ab Erdplanum ohne Wurzelentfernung fällen und das Fällgut ( wird Eigentum des Auftragnehmers ) abfahren. Die lt. Baumsatzung notwendige Genehmigung vom Amt 68 der Std. D.dorf wurde 2010 eingeholt.
Der Baum steht am Wegesrand im Vorgarten vom Haus Brachvogelweg 11 in 40468 Düsseldorf.
Termin: Die Baumentfernung sollte bis zum Herbst 2010 realisiert werden.
Archiv für Garten, Landschaftsarbeiten