Es sollen zwei pappel gefällt werden. die ersten meter der stämme bis zum durchmesser vom 50 cm sollen in meterstücke zerteilt werden. alle stammteile und äste mit einem durchmesser kleiner 50cm werden bauseits zerkleinert.das gesamte holz kann liegen bleiben und wird bauseits abtransportiert. die pappeln können auf die auf dem grundstück befindliche freifläche "gekippt" werden.eine baumfällgenehmigung ab 1.10.11 liegt vor.
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