Der Baumstumpf eines im Frühjahr d. J. gefällten Kirschbaumes,15 cm über Boden, breiteste Stelle des Durchmessers 60 cm, Ausläufer sichtbar auf 1,00 m bis max. 2,00 m, müssen gefräst werden, damit Rasen eingesäht werden kann (max. 10 cm unter Boden). Für die Fräse besteht eine Durchfahrtbreite von 1,30 m ohne Höhenbeschränkung. Es handelt sich um das Einfamilienhausgrundstück Stockfeldstraße in 32278 Kirchlengern.
Archiv für Garten, Landschaftsarbeiten