Es handelt sich um zwei beglaubigte Urkundenkopien (zahnärztliche Prüfung + Approbation) mit sehr wenig Text und jeweils zwei Beglaubigungsstempeln des Ortsgerichtes. Die Stempel sind auf den Urkunden natürlich identisch.
Zahnärztliche Prüfung: ca.14 ganze Zeilen + Beglaubigungsstempel.
Approbation: ca.9 ganze Zeilen + Beglaubigungsstempel.
Desweiteren muss eine Bescheinigung vom Bundesgesundheitsministerium übersetzt werden, diese liegt aber als Original ohne Beglaubigungsstempel vor.
Umfang ca. 14 ganze Zeilen.
Die Texte sind keine zahnmedizinischen Fachtexte, dürften daher für englische Muttersprachler kein Problem sein.
Wichtig: Es müssen beglaubigte Übersetzungen sein! Bitte nur Angebote von Übersetzern, die diese staatliche Qualifikation besitzen!!
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