Eine kleine Beschädigung der Flurwand in einem Mietshaus soll nach Bauarbeiten wieder verputzt werden (siehe Bilder im Anhang).
Die Kosten trägt der Vermieter nach Vorlage der Rechnung per Überweisung.
Keine Barzahlung möglich.
Material trägt der Auftragnehmer.
Start der Malerarbeiten: 20.12.11
Archiv für Putz, Stuck