Guten Tag,
folgender Auftrag wäre im Rahmen eines Wanddurchbruchs zu erledigen:
Der Durchbruch soll nach BauO Nrw §65, (2), 1 erfolgen (genehmigungsfreie Vorhaben): "Keiner Baugenehmigung bedürfen ferner: eine geringfügige, die Standsicherheit nicht berührende Änderung tragender oder aussteifender Bauteile innerhalb von Gebäuden; die nicht geringfügige Änderung dieser Bauteile, wenn eine Sachkundige oder ein Sachkundiger der Bauherrin oder dem Bauherrn die Ungefährlichkeit der Maßnahme schriftlich bescheinigt".
Dazu bräuchte ich einen statischen Nachweis durch einen ausgewiesenen Statiker.
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