Bodenfliesen eines Kellers mit insgesamt ca. 77 qm:
Der Kellerboden eines neu errichteten Einfamilienhauses soll gefliest werden (insgesamt ca. 76,5 qm). Ebenfalls sollen in diesen Kellerräumen aus den Fliesen Sockelleisten geschnitten und verlegt werden (insgesamt 79 lfd Meter).
Die Fliesen im Format 30 x 30 cm werden durch den Auftraggeber gestellt. Sämtliche zur fachgerechten Verlegung notwendigen Utensilien und Zubehör (Silikon, Grundierungen, Kleber, Zement, Fugenzement, Fliesenschneider, Schiene etc.) sollen vom Auftragnehmer gestellt werden.
In den Kellerräumen ist Estrich-Untergrund über Fußbodenheizung.
Im Einzelnen sollen folgende Arbeiten durchgeführt werden:
1) Grobe Bodenunebenheiten - falls überhaupt vorhanden - ausgleichen
2) Vollflächige Grundierung des Untergrunds (Z.B. mit PCI-Gisogrund)
3) diagonale Verlegung der Bodenfliesen, durchgehend
4) im Haustechnikraum eine Kantenschutzschiene (Länge 2,90 m ) aus Edelstahl als Belagabschluss liefern und höhengleich zur Fliesenoberkante einbauen
5) Sockelfliesen schneiden und verlegen (ca. 79 lfd. Meter)
6) Elastoplastischer Fugenverschluss mit Silikon oder Acryl an allen Wand- und Bodenanschlüssen sowie an begrenzenden Bauteilen wie Türbekleidungen etc. herstellen
7) Baustelle säubern und Bauschutt fachgerecht entsorgen
Der vereinbarte Preis gilt als Festpreis. Alle Lohnkosten, Fahrtkosten, MwSt., zur Verlegung notwendige Materialkosten (Acryl, Silikon, Grundierungen, Kleber, Zement, Fugenzement, Fliesenschneider, Schiene etc.) und eventuelle sonstige Nebenkosten sind im Angebotspreis enthalten.
Alle notwendigen Maschinen und Werkzeuge stellt der Auftragnehmer. Der angebotene Preis beinhaltet alle Arbeiten sowie Anfahrt und Abfahrt, Entsorgung und Beräumung !
Abnahme der Leistungen erfolgt durch den Auftraggeber. Alle Arbeiten sind fachgerecht ,auszuführen, bitte keine Hobby-Handwerker!
Sämtliche Ausführungen vom Auftragnehmer erfolgen nach einschlägigen Regeln des Handwerks sowie der Gewährleistung nach gesetzlichen Vorschriften und VOB. Der Auftragnehmer haftet für evtl. Schäden.
Die Bezahlung erfolgt nach Fertigstellung per Überweisung oder in bar.
Der Auftrag gilt endgültig als fertig gestellt, nachdem die komplette Abnahme ohne Beanstandung durch den Auftraggeber erfolgt ist. Evtl. Nacharbeiten sind innerhalb einer Woche zu erledigen.
Alle Fragen, die sich ergeben bitte VOR dem Angebot klären. Eine Vor-Ort-Besichtigung wird erwünscht, um ggf. die Ausführungen zu besprechen.
Ich versichere Ihnen, dass ich nach Auswahl eines Angebotes erst den Zuschlag erteile, wenn eine Besichtigung stattgefunden hat. Das ist in beiderseitigem Interesse.
Wer stellt Material?: Auftraggeber
Bitte auch andere Ausschreibungen des Auftraggebers beachten!
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