Im Kellergeschoss sind auf vorhandenem Estrich in 3 Kellerräumen (8,30 qm, 8,51 qm, 12,03 qm), dem Nebeneingangsflur (5,25 qm) und im Treppenhaus (7,87 qm) insgesamt ca. 42 qm Bodenfliesen im Dünnbettverfahren zu legen (Kreuzfugen) und ca. 51,2 lfm. umlaufender Wandsockel zu setzen.
Die Sockelfliesen sind aus vorhandenen Fliesen zuzuschneiden.
Der Auftrag versteht sich inklusiv aller nötigen Vorarbeiten (z. B. Kürzen von 3 Holzzargen der Zimmertüren etc.)
Sichtbare Bodenfugen 4-6 mm breit.
Fugen sind mit geeignetem, farblich passendem Fugenmaterial zu verfugen bzw. mit farblich passendem Silikon zu schließen.
Soweit technisch erforderlich, sind die Übergänge zwischen den (Neben-)Räumen mit einem Estrichbewegungsprofil zu versehen. Der Übergang zum später mit Teppich (nicht Gegenstand des Auftrags) auszulegenden Gäste-Zimmer ist in jedem Fall mit einer Messing-Abschlussschiene (z. B. Schlüter) auszuführen.
Glasierte Bodenfliesen (33 x 33 x 0,8 cm, Abrieb IV, Rutschhemmung R9) werden vom Auftraggeber gestellt. Alle übrigen Materialien (wie beispielsweise lösemittelfreie Grundierung, Fliesenkleber, Fugenmasse, Silikon etc.) sowie sämtliches benötigte Werkzeug sind vom Auftragnehmer zu stellen.
Es gelten die anerkannten Regeln der Technik.
Einbauten (Treppe, Türen) sind vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen.
Abfälle und Bauschutt sind zu entsorgen und die Baustelle besenrein zu verlassen.
Die Arbeiten können ab ca. Mitte September 2011 begonnen und müssen verbindlich bis Ende September 2011 abgeschlossen sein.
Archiv für Fliesenleger, Platten, Mosaik