FÜR DEN UMBAU UND NUTZUNGSÄNDERUNG VON ZWEI PANSIONEN
(1x davon Denkmalschutz, 2 Wohnungen 1 Büro)
(1x 3 Wohnungen) Baujahr 1909/1908
IN WOHNUNGEN UND GEWERBERAUM/BÜRO BENÖTIGEN WIR IHRE HILFE UM DIE ANFORDERUNGEN VOM BAUAMT ZU ERFÜLLEN:
Originaltext vom Bauamt:
Nach § 68 Abs. 2 Nr.3 BauO NRW ist der Bauaufsichtsbehörde
bei Baubeginn die Bescheinigung eines staatlich anerkannten Sachverständigen nach §85 Abs. 2 Satz1 Nr. 4 BauO NRW vorzulegen, dass das Vorhaben den Anforderungen an den Brandschutz entspricht.
Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 SV-VO gehört zur Bescheinigung der Prüfbericht zum Umfang und Ergebnis der Prüfung sowie eine Ausfertigung der brandschutztechnisch geprüften Bauvorlagen.
Im Prüfbericht sind die Forderungen der Brandschutzdienststelle kenntlich zu machen.
Gleichzeitig sind der Bauaufsichtsbehörde die staatlichanerkannten Sachverständigen zu benennen, die mit den stichprobenhaften Kontrollen der Bauasführung beauftragt sind.
Wir bitten um ein kompletes Angebot das alle Leistungen beinhaltet um die Anforderung der Baubehörde zu erfüllen.
Vielen Dank.
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