Nach Dachgeschossausbau und nachträglichem Einbau eines Velux Fensters als Rauchabzug im Treppenhaus ist vom Gutachter folgender zu beseitigender Mangel beschieben worden:
Vorab Darstellung der Baustelle:
Vorhandenes Steildach über Treppenhaus im Dachgeschossbereich eines 3- geschossigen Mehrfamilienhauses.
Die Dachdämmung erfolgte im Treppenhausbereich von außen. Die Innenwand im Treppenhaus wurde belassen. Es wurde von außen eine Folie über Sparren eingebaut. Darauf erfolgte die Vollsparrendämmung mit Steinwolle. Darüber eine Verbretterung mit Lattung / Konterlattung und Dachziegel, Typ Achat 12 Hohlpfanne.
Mangelbeschreibung:
Das Dachfenster wurde im Treppenhaus von außen eingebaut, ohne die schräg verlaufende Deckenbekleidung im Treppenhaus zu öffnen.
Beim Einbau des Dachwohnfensters wurde die an der Unterseite der Wärmedämmung befindliche Luft- und Dampfsperre abgeschnitten.
Zum Teil hing die Dampfsperre lose in dem Dachzwischenraum herunter.
Vernehmlich im Bereich des unteren und oberen Sparrenwechsels war die Dampfsperre hinter der Auswechslung abgeschnitten, ein anschließen der Luft- und Dampfsperre an den Rahmen des Dachfensters somit nicht möglich.
Des weiteren wurde festgestellt, das die Luft- und Dampfsperre insgesamt nicht in der Höhenüberdeckung mit zugelassenem Klebeband luft- und dampfdicht verklebt wurde.
Folgende Leistungen werden angefragt:
1. Stellung eines Teilgerüstes für Arbeitshöhe 6 - 9 m
2. Abdecken von ca. 30 m² Achat Dachziegel und Lagerung
3. Entfernen der Dachlattung
4. Entfernung der Dachpappe
4. Entfernen der Verbretterung, Lagerung
5. Entfernen der Dämmwolle, Lagerung
6. Je nach Lage:
Entfernen der alten Folie und Einbau einer neuen Folie mit fachgerechten Anschlüssen an Sparren, Fensterrahmen etc.., fachgerechte Verklebung aller Höhenüberdeckungen
oder
Nachbesserung des Folieneinbaus der vorhandenen Folie mit Anschlüssen wie vor beschrieben.
7. Wiederherstellung des Dachaufbaus
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