Fachgerechtes streichen eines Einfamilienhauses vor Einzug mit 3 Etagen plus Keller.
Der Auftrag sollte bis Ende Mai abgeschlossen sein. Das Haus ist 5 Jahre alt und bis auf eine Einbauküche und 3 Einbauschränken während des Auftrages leergeräumt. Es gibt viele raumhohe Fenster. Die Wände und Decken sollen weiß gestrichen werden. Zu 1/4 auch farbig. Folgendes muß gestrichen werden (Decken und Wände):
Räume sind ausschließlich gefliest oder haben Laminat-Boden. Kein Teppich-Boden.
Angabe in Grundflächen (d.h.bei Schrägen nicht ISO Norm)
Keller:
-31qm ausgebauter Hobyraum (Boden wird in Vorereitung für einen neuen Teppichboden sein)
-2,5qm Abstellraum
-11qm Kelleraum
zusätzlich soll der Kellerraumboden mit Glasurit oder vergleichbar fachmännisch gestrichen werden
- 6,5qm Vorraum
- 6qm Badezimmer(nicht deckenhoch gefliest)
EG:
-6,3qm Windfang
-2,3qm GästeWC(nicht deckenhoch gefliest)
-5,5qm Flur
-42qm Wohnzimmer
-16,5qm Küche (soweit unverbaut) teilweise mit abwaschbarer Farbe(da kein Fliesenspgel)
1OG
-10,7qm Bad(nicht deckenhoch gefliest)
-2,9qm WC
-11.1qm Ankleide
-25qm Schlafzimmer
-16qm Arbeitszimmer
-5,9qm Flur
2OG (teilweise schräg)
Angaben in vollen qm
-7qm Flur
-17.9qm Kinderzimmer
-16.3qm Kinderzimmer
-14.9qm Kinderzimmer
-4.9qm Bad(nicht deckenhoch gefliest)
Ferner ist der Treppenaufang in die Stockwerke zu streichen.
Alle Wohnräume (Ausnahme Keller) haben Fußbodenheizung.
Alle Setzrisse, Bohr- und Dübellöcher sind fachgerecht zu verschließen und sauber zu überarbeiten.
Außerdem sollen kleinere Ausbesserungen an den Tapeten vorgenommen werden
Es sind qualitativ hochwertige Farbe zu verwenden.
Sämtliche benötigten Materialien (Farbe, Malerwerkzeug, Abdeckplanen, Pinsel,...) stellt der Auftragnehmer. Farbauswahl wird nach Auftragerteilung mit dem Auftragnehmer besprochen.
Alle Räume sind leer (mit oben genannten Ausnahmen) und sind fachgerecht deckend weiß zu streichen.
- Boden, Fenster- und Türrahmen, Schalter, Türen, Steckdosen, Fußleisten etc. sind geeignet abzudecken bzw. -zukleben oder abzumontieren.
- Farbflecken und Abdeckmaterial nach dem Streichen entfernen und abmontierte Teile wieder anbringen;
- angefallener Müll muss nach dem Streichen komplett entsorgt werden.
Im Auktionsendpreis sind alle Material-, Lohn- und Fahrtkosten, Mehrwertsteuer sowie evtl. sonstige Nebenkosten enthalten.
Der Auftragnehmer haftet für eventuelle Mängel der Malerarbeiten (unsauberes Arbeiten, Flecken etc.), die vom Auftraggeber evtl. nach Fertigstellung der Arbeiten festgestellt werden. Die Arbeiten sind fachgerecht auszuführen. Der Auftragnehmer haftet auch für Beschädigungen des Hauses, die er verursacht hat.
Der vereinbarte Preis gilt als Festpreis inkl. Mehrwertsteuer. Sollten Mängel an den Malerarbeiten festgestellt werden, müssen diese ohne weitere Berechnung nachgebessert werden.
Abnahme durch den Auftraggeber ist erforderlich. Bezahlung nach Abnahme.
Die Rechnung ist so zu stellen, dass diese steuerlich geltend gemacht werden kann gemäß
Handwerksleistungen § 35 a Abs. 2 S. 2 E.
Die Renovierung muss am 31.05. abgeschlossen sein! Eine Vorabbesichtigung ist nach Absprache möglich!
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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