Benötige für eine Zulassung als Güterkraftverkehrsunternehmer eine Eigenkapitalbescheinigung für das Landratsamt.
Das Eigenkapital kann ohne Probleme in Form von Anlagegütern nachgewiesen werden.
Dies muss jedoch in Form eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten, oder Fachanwalt für Steuerrecht erfolgen.
Suchworte: Bilanz, Steuererklärung, Buchhaltung, Einkommensteuer, Finanzamt, Steuer, Lohn
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