Zur Herstellung einer Zwangsbelüftung in der Garage soll vor oder in eine existierende, relativ kleine Abluftschachtöffnung (4 x 20 cm, kann ggf. auf 15 x 20 erweitert werden) ein elektrischer Ventilator / Lüfter angebracht werden. Der Ventilator soll über einen Schalter geschaltet werden und in der Laufgeschwindigkeit regulierbar sein.
Die Leitungen können über Putz verlegt werden. Stromführende Kabel liegen direkt am Lüftungsschacht.
Putz-, Maurer- oder Malerarbeiten sind nicht erforderlich.
MATERIALKOSTEN TRÄGT DER AUFTRAGGEBER, allerdings soll ein für Dauerbetrieb geeigneter Ventilator/Lüfter und ggf. Schalter vom Auftragnehmer vorgeschlagen und besorgt werden. Die dabei entstehenden Materialkosten für Ventilator, Schalter, Kabel werden nach Beleg ZUSÄTZLICH SEPARAT abgerechnet und sind hier nicht erfasst.
Bitte nur Angebote von für diese Arbeiten zugelassenen Fachleuten (Elektriker, Klimatechniker, Heizung etc.)
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