Vom Energieversorger geforderte elektrische Abnahme einer leerstehenden 3-Zimmerwohnung und Beauftragung des Energieversorgers zum Stromzählereinbau (nur) durch konzessionierten Elektriker.
Wohnung wurde über Zwangsversteigerung erworben, der Stromzähler war bereits entfernt. Wohnungselektrik ist in normalem Zustand, keine Montagearbeiten erforderlich. Kein Herd oder Durchlauferhitzer angeschlossen.
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